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Was bedeutet „Absicherung gegen Zahlungsmittel­datendiebstahl“?

Als Zahlungsmitteldatendiebstahl bezeichnet man jedes unbefugte Abfangen oder Ausspähen Ihrer Zahlungsmitteldaten im Internet. Sollten Sie davon betroffen sein, unterstützen wir Sie tatkräftig mit folgenden Leistungen:

  • Suche nach den entwendeten Daten und Erstellung eines Berichts mit Handlungsempfehlungen
  • Ermittlung der verantwortlichen Betreiber:innen der Websites, auf denen die gestohlenen Daten gelistet und möglicherweise gehandelt werden
  • Bemühung um die Entfernung der entwendeten Daten im Internet
  • Neuindexierungsaufträge an Google nach Löschung eines Eintrags von Zahlungsmitteldaten
  • Erstellung eines Abschlussberichts zu den Ergebnissen der Maßnahmen

Der Versicherungsschutz erstreckt sich höchstens auf drei Fälle im Kalenderjahr. Der Leistungsanspruch ist auf den Höchstbetrag von 5.000 EUR für versicherte Leistungen im Kalenderjahr begrenzt.

Bitte beachten Sie, dass das Paket Internet Protection nur im Online-Kartenkonto buchbar ist.