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Bei Flug­verspätungen bekomme ich Geld von der Airline zurück. Hat das Auswirkungen auf die Erstattung der Reise­unan­nehm­lichkeits­versicherung?

Dies sind unterschiedliche, voneinander unabhängige Leistungen. Mit der Reiseunannehmlichkeitsversicherung werden Ihnen Kosten für Hotelunterkunft/Mahlzeiten/weitere Aufwendungen erstattet, welche nicht von Fluggesellschaften übernommen werden. Die Einzelerstattung von Airlines oder Zahlungen nach EU-Fluggastrecht sind hiervon getrennt zu betrachten.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist jeweils, dass die Reise vollständig mit einer Lufthansa Miles & More Credit Card bezahlt oder die Kreditkarte bei der Buchung hinterlegt wurde.

Einen ersten Überblick bietet Ihnen das Produktinformationsblatt.

Diese FAQ dient der Orientierung. Im Zweifelsfall gelten die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen sowie die Bedingungen für die Zusatzpakete.