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Wer haftet bei missbräuchlichen Umsätzen in welcher Höhe?

Bei Schäden, die vor Anzeige des Verlustes eingetreten sind, beschränkt sich Ihre Haftung auf einen Höchstbetrag von 50 EUR je Kreditkarte, sofern keine mindestens grob fahrlässige Verletzung einer Sorgfaltspflicht (z. B. unsorgfältige Aufbewahrung von PIN und Kreditkarte) vorliegt.

Bei mindestens grob fahrlässiger Verletzung der vertraglich vereinbarten Sorgfaltspflichten haftet der/die Karteninhaber:in in vollem Umfang (siehe auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lufthansa Miles & More Credit Card).

Um Ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen, müssen Sie (unter anderem) den Verlust Ihrer Kreditkarte oder missbräuchliche Verfügungen unverzüglich dem Lufthansa Miles & More Credit Card Service melden. Nach Eingang der Verlustanzeige haften Sie nicht für die Schäden, die nach diesem Zeitpunkt durch die missbräuchliche Verwendung der Kreditkarte entstehen.